Egal in welchem Semester ihr seid – gönnt euch diesen Querschnitt aus dem gesammelten Kuriosa deutscher Rechtsprechung! Freut euch auf einen unterhaltsamen Abend, staunt und schmunzelt, und diskutiert anschließend mit uns in lockerer Runde über Sinn und Unsinn vom Frohsinn im Rechtssinn.
“Von Streitparteien in Rechtssachen kann Humor erwartet werden.”
– OLG München, Beschluss vom 10.12.1999 – 26 AR 107/99, in NJW 2000, S. 748)